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Bürgschaft ohne Bank (BoB): Kreditabsicherung vor dem Bankgespräch

Bürgschaft ohne Bank, kurz BoB, ist eine Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken. Sie hilft Gründern, KMU, Selbstständigen und Freiberuflern, wenn ein tragfähiges Vorhaben an fehlenden Sicherheiten scheitert. Entscheidend ist: Der Antrag läuft zuerst direkt über die Bürgschaftsbank, die finanzierende Bank wird erst danach gesucht.

Was ist die Bürgschaft ohne Bank?

Die Bürgschaft ohne Bank ist eine Ausfallbürgschaft, die Unternehmen direkt bei der zuständigen Bürgschaftsbank beantragen, bevor eine finanzierende Hausbank feststeht. Die Bürgschaft kann bis zu 80 Prozent des Kreditrisikos absichern und verbessert dadurch die Ausgangslage im späteren Bankgespräch.

Schnellüberblick

Was ist es?BoB ist eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbanken, die vor der Suche nach einer finanzierenden Bank beantragt wird.
Wer bekommt es?Antragsberechtigt sind KMU, Gründerinnen und Gründer, Selbstständige sowie Freiberufler nach den Vorgaben der zuständigen Bürgschaftsbank.
Wie viel?Die Bürgschaft beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, wobei die Höchstbeträge je Bundesland unterschiedlich sind.
Wofür?Verbürgt werden können Kredite für Gründung, Unternehmensfestigung, Investitionen, Betriebsmittel und Gewährleistungen.
Antrag vor Beginn?Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, weil ein vorzeitiger Start regelmäßig zum Ausschluss führen kann.
Kombinierbar?Eine Kombination mit Finanzierungen wie einem Gründungskredit kann sinnvoll sein, muss aber im konkreten Fall mit Bank und Bürgschaftsbank geprüft werden.

Passt diese Förderung zu Ihrem Vorhaben?

Ob ein Programm wirklich passt, hängt oft von Branche, Unternehmensgröße, Investitionsart und Projektbeginn ab.

Vorhaben einordnen

Wer kann die Förderung beantragen?

BoB richtet sich an Unternehmen und Gründungsvorhaben, die grundsätzlich finanzierungswürdig sind, aber nicht ausreichend Sicherheiten für einen Bankkredit stellen können. Genau an dieser Stelle liegt der praktische Nutzen des Programms: Es ersetzt nicht die Bank, sondern verbessert die Besicherung des späteren Kredits.

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer können BoB für Gründungsvorhaben nutzen.
  • Auch Angehörige der Freien Berufe gehören zur möglichen Zielgruppe.
  • Maßgeblich ist die KMU-Definition der EU.
  • Der Unternehmenssitz liegt in Deutschland, zuständig ist die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes.
  • Das Vorhaben muss vor Beginn der Maßnahme bei der Bürgschaftsbank beantragt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird nicht das Vorhaben selbst durch einen Zuschuss, sondern die Absicherung eines Kredits. Die Bürgschaftsbank übernimmt einen Teil des Ausfallrisikos, damit eine Bank den Kredit eher vergeben kann.

Förderfähiger Bereich Beispiele Einordnung
Existenzgründung und UnternehmensfestigungGründungsvorhaben, Aufbau oder Stabilisierung eines Unternehmens.Besonders relevant, wenn die fachliche und wirtschaftliche Tragfähigkeit erkennbar ist, aber Sicherheiten fehlen.
InvestitionenGeschäfts- und Betriebserweiterungen oder Betriebsverlagerungen.Die genaue Förderfähigkeit hängt vom Programm der zuständigen Bürgschaftsbank ab.
BetriebsmittelFinanzierung laufender betrieblicher Bedarfe.Auch hier gelten die jeweiligen Konditionen der regionalen Bürgschaftsbank.
GewährleistungenVerbürgung von Krediten im Zusammenhang mit Gewährleistungsbedarfen.Die konkrete Ausgestaltung ist länderspezifisch zu prüfen.
Typische AusschlüsseSanierungskredite und Umschuldungen oder Kreditablösungen.Teilweise gibt es eng begrenzte Ausnahmen, verbindlich sind die Unterlagen der zuständigen Bürgschaftsbank.

Wie hoch ist die Förderung?

Der gemeinsame Nenner von BoB ist die Bürgschaft von in der Regel bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags. Bei den Höchstbeträgen gibt es jedoch keine einheitliche bundesweite Grenze, weil die Bürgschaftsbanken der Länder eigene Konditionen anwenden.

Wichtig zur Förderhöhe

In Nordrhein-Westfalen beträgt die Bürgschaft nach den gelesenen Programminformationen bis zu 80 Prozent, maximal 250.000 Euro Bürgschaftsbetrag. In Brandenburg darf der verbürgte Kredit maximal 400.000 Euro betragen, ebenfalls bei bis zu 80 Prozent Bürgschaft. Für größere Finanzierungsvolumen kommt eher die klassische Ausfallbürgschaft über die Hausbank in Betracht. Die verbindlichen Beträge und Laufzeiten nennt immer die zuständige Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes. Wichtig unabhängig vom Betrag: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Bürgschaftsbank liegen, ein vorzeitiger Start gefährdet die Bürgschaft.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die wichtigste Voraussetzung ist nicht eine bestimmte Branche, sondern die Finanzierungslogik: Es muss ein tragfähiges Vorhaben geben, für das eine Bankfinanzierung grundsätzlich möglich erscheint, aber Sicherheiten fehlen. BoB ist deshalb kein Instrument zur Sanierung, sondern zur Absicherung eines wirtschaftlich nachvollziehbaren Kredits.

  • Der Antrag wird direkt bei der zuständigen Bürgschaftsbank gestellt.
  • Eine finanzierende Bank muss zum Zeitpunkt des BoB-Antrags noch nicht feststehen.
  • Die Bürgschaftsbank prüft das Vorhaben vor der Bankfinanzierung.
  • Mit der Bürgschaftszusage kann das Unternehmen anschließend eine Bank suchen.
  • Wirksam wird die Bürgschaft mit Zugang der Bürgschaftserklärung bei der Hausbank und Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen.
  • Für die Bürgschaft fallen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und eine laufende Bürgschaftsprovision an.
  • Die konkrete Höhe der Entgelte richtet sich nach dem gültigen Preis- und Konditionenverzeichnis der jeweiligen Bürgschaftsbank.

Häufiger Fehler

Der kritischste Fehler ist ein zu früher Start. Wer das Vorhaben beginnt oder bindende Verträge schließt, bevor der Antrag gestellt und die Bürgschaftszusage geklärt ist, riskiert regelmäßig den Ausschluss.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Ablauf unterscheidet BoB deutlich von der klassischen Ausfallbürgschaft. Normalerweise kommt die Bürgschaft über die Hausbank ins Verfahren. Bei BoB wird die Reihenfolge umgedreht: Erst prüft die Bürgschaftsbank, danach beginnt die Suche nach der finanzierenden Bank.

  1. Das Unternehmen bereitet das Vorhaben und den Finanzierungsbedarf auf.
  2. Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme direkt bei der zuständigen Bürgschaftsbank gestellt.
  3. Die Bürgschaftsbank prüft das Vorhaben und die Voraussetzungen.
  4. Bei positiver Prüfung sagt die Bürgschaftsbank die Bürgschaft zu.
  5. Mit der Zusage verhandelt das Unternehmen anschließend mit einer finanzierenden Bank.
  6. Die Bank entscheidet über den Kredit und erhält bei Umsetzung die Bürgschaftserklärung.
  7. Die Bürgschaft wird wirksam, wenn die Bürgschaftserklärung bei der Hausbank zugeht und die aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind.

Wann lohnt sich diese Förderung?

Strategisch ist BoB vor allem dann stark, wenn nicht das Vorhaben das Problem ist, sondern die fehlende Besicherung. Das betrifft häufig Gründungen und kleinere Unternehmen, die noch keine großen Vermögenswerte oder Sicherheiten aufgebaut haben. Der eigentliche Wert liegt dann nicht nur im Prozentsatz der Bürgschaft, sondern in der besseren Verhandlungsposition gegenüber der Bank.

Praxisbeispiel

Ein Gründer benötigt einen Kredit für den Unternehmensaufbau, kann aber keine ausreichenden Sicherheiten stellen. Statt zuerst mehrere Banken ohne belastbare Absicherung anzusprechen, kann er zunächst BoB prüfen lassen. Mit einer Bürgschaftszusage über einen großen Teil des Kreditrisikos wird das Bankgespräch konkreter, weil die Bank nicht mehr das volle Ausfallrisiko tragen müsste.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

BoB kann besonders interessant werden, wenn die Finanzierung über einen Kredit erfolgen soll, die Bank aber zusätzliche Sicherheit verlangt. Ob eine konkrete Kombination möglich und sinnvoll ist, muss mit der finanzierenden Bank und der zuständigen Bürgschaftsbank geprüft werden.

Welche Alternativen gibt es?

Wenn das Finanzierungsvolumen größer ist oder bereits eine Hausbank bereitsteht, kann eine andere Förderstruktur näherliegen. BoB ist der Direktweg vor dem Bankgespräch, nicht automatisch die passende Lösung für jede Kreditfinanzierung.

  • KfW StartGeld (ERP-Gründerkredit StartGeld): Ein Förderkredit für Gründungsvorhaben kann die eigentliche Finanzierung liefern, während Sicherheiten gesondert zu klären sind.
  • Förderungen für Gründer: Der Zielgruppen-Hub bietet Orientierung für weitere Programme, die für Gründerinnen und Gründer relevant sein können.
  • Förderungen für KMU: Für bestehende kleine und mittlere Unternehmen können weitere Förderprogramme neben einer Bürgschaft relevant sein.

Nicht sicher, welche Förderung besser passt?

Wenn mehrere Programme infrage kommen, ist eine Einordnung nach Vorhaben, Unternehmensgröße und Zeitpunkt oft sinnvoll.

Vorhaben einordnen

Häufige Fragen

Ersetzt BoB die Hausbank?

Nein. BoB ersetzt die Bank nicht. Die Bürgschaftsbank sichert einen Teil des Kreditrisikos ab, der Kredit selbst wird am Ende weiterhin von einer Bank vergeben.

Wie hoch ist die Bürgschaft bei BoB?

Die Bürgschaft beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags. Die Höchstbeträge unterscheiden sich je Bundesland und müssen bei der zuständigen Bürgschaftsbank geprüft werden.

Gibt es eine bundesweit einheitliche Obergrenze?

Nein. Der BoB-Direktweg wird von den Bürgschaftsbanken der Länder umgesetzt, deshalb variieren Höchstbeträge und Konditionen. Nordrhein-Westfalen nennt zum Beispiel maximal 250.000 Euro Bürgschaftsbetrag, Brandenburg einen maximal verbürgten Kredit von 400.000 Euro.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn kann regelmäßig zum Ausschluss führen.

Für welche Zwecke kann BoB genutzt werden?

BoB kann für Kredite zur Existenzgründung und Unternehmensfestigung, für Investitionen, Betriebsmittel und Gewährleistungen genutzt werden. Die genaue Liste richtet sich nach dem jeweiligen Programm der Bürgschaftsbank.

Sind Umschuldungen oder Sanierungskredite möglich?

Typischerweise sind Sanierungskredite und Umschuldungen oder Kreditablösungen ausgeschlossen, teils mit eng begrenzten Ausnahmen. Verbindlich ist die zuständige Bürgschaftsbank.

Welche Kosten entstehen für die Bürgschaft?

Für die Bürgschaft fallen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und eine laufende Bürgschaftsprovision an. Die Höhe richtet sich nach dem Preis- und Konditionenverzeichnis der jeweiligen Bürgschaftsbank.

Quellen

Die Angaben beruhen auf den Programminformationen der Förderdatenbank des Bundes zu BoB in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Da BoB über die Bürgschaftsbanken der Länder umgesetzt wird, sind die Unterlagen der zuständigen Bürgschaftsbank für den eigenen Standort maßgeblich.

  1. Förderdatenbank des Bundes, Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
  2. Förderdatenbank des Bundes, Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbank Brandenburg